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Unser Einsatzgebiet rund um Bergisch Gladbach
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Standorte unseres Einsatzgebiets
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
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Jetzt anrufen02202 706 9961Die Rohrreinigung endet dort, wo die Leitung das Gebäude verlässt – ab da spricht man von Kanalreinigung. Innerhalb des Hauses geht es um Fallstränge, Anschlussleitungen und Siphons, also um kleinere Querschnitte, die sich mit Spirale und Handgerät erreichen lassen. Draußen liegen die Grundleitung und der Anschluss zum öffentlichen Kanal: größere Durchmesser, längere Strecken, andere Technik mit Hochdruckschlauch und Düse. Häufig zeigt sich erst bei der Kamerafahrt, auf welcher Seite der Grenze das eigentliche Problem sitzt – deshalb gehören beide Bereiche in eine Hand.
In den meisten Fällen nicht – genau das ist der Sinn des grabenlosen Verfahrens. Gearbeitet wird über vorhandene Revisionsschächte oder über eine kleine Öffnung; Einfahrt, Terrasse und Bepflanzung bleiben unberührt. Aufgegraben werden muss nur dort, wo das Altrohr eingebrochen ist, wo es keinen brauchbaren Zugang gibt oder wo das Gefälle baulich korrigiert werden soll – ein Liner ändert den Verlauf einer Leitung nicht. Ob der grabenlose Weg trägt, zeigt die Kamerafahrt vorab, nicht erst der Baggerfahrer vor Ort. Ob Ihr Fall dazugehört, lässt sich nur am Befund entscheiden und nicht am Telefon vorwegnehmen.
Nein – die Kamera zeigt sichtbare Schäden, die Dichtheitsprüfung weist die tatsächliche Dichtheit nach. Beides beantwortet unterschiedliche Fragen: Eine Leitung kann optisch unauffällig wirken und trotzdem an einer Muffe Wasser verlieren, und umgekehrt kann ein sichtbarer Riss oberhalb des Wasserspiegels liegen. Wo ein Prüfnachweis verlangt wird, etwa gegenüber Behörden oder Käufern, reicht die Aufnahme allein nicht aus. In der Praxis ergänzen sich beide: Die Kamera findet die Stelle, die Prüfung liefert das Protokoll. Für einen vollständigen Nachweis sollte man deshalb beide Leistungen zusammen beauftragen statt nacheinander zu entscheiden.
Wenn Abwasser aus einem Ablauf austritt, wenn mehrere Abläufe gleichzeitig ausfallen oder wenn ein Betrieb ohne Entwässerung stillsteht. Auch das einzige WC im Haus zählt dazu, ebenso ein Wasserstand, der weiter steigt. Kein Notfall ist dagegen ein langsam ablaufendes Waschbecken, ein Geruch im Bad oder eine Verstopfung, die nur einen von mehreren Abläufen betrifft – solche Fälle sind am nächsten Werktag ebenso gut und deutlich günstiger zu lösen. Am Telefon lässt sich das mit wenigen Fragen einordnen, statt vorschnell ein Fahrzeug zu schicken.
In Wohngebäuden ohne Vorgeschichte reicht es meist, auf Warnzeichen zu achten; in Gewerbe und Gastronomie gehört die Spülung dagegen in den festen Turnus. Wo Fett anfällt, setzen sich Leitungen planbar zu – dort ist ein Intervall von sechs bis zwölf Monaten üblich. Im Wohnhaus richtet sich der Rhythmus nach der Historie: War die Leitung schon einmal zu, stehen große Bäume auf dem Grundstück oder ist ein Gefälleproblem bekannt, ist eine Spülung alle ein bis zwei Jahre sinnvoll. Ansonsten genügt es, bei ersten Anzeichen zu reagieren.
Die Rückstauebene ist die Höhe, bis zu der das Wasser im Kanal ansteigen kann – in der Regel die Oberkante der Straße am Anschlusspunkt. Alles, was darunter liegt, ist gefährdet: Kellerabläufe, Waschküchen, tiefer gelegte Duschen, Souterrainwohnungen und Garagenrinnen. Alles darüber läuft im Rückstaufall weiter ab. Diese Linie ist deshalb der entscheidende Bezugspunkt für jede Planung: Erst wenn klar ist, welche Abläufe unterhalb liegen, lässt sich entscheiden, welche Schutzart nötig ist und welche Bereiche gar keine Sicherung brauchen. Ohne diese Klärung wird häufig am falschen Punkt gesichert – etwa an einem Ablauf, der ohnehin oberhalb der kritischen Höhe liegt.
Geprüft wird die Grundstücksentwässerung, also der private Abschnitt zwischen Gebäude und Grundstücksgrenze. Wo genau die Grenze verläuft, regelt die örtliche Entwässerungssatzung; häufig markiert der letzte Revisionsschacht den Übergang zum öffentlichen Netz. Innerhalb des Gebäudes liegende Fallstränge sind normalerweise nicht Teil der Prüfung, können aber bei Bedarf einbezogen werden. Wichtig ist, den Prüfumfang vorher festzulegen und im Protokoll zu benennen, damit hinterher niemand einen Abschnitt vermisst, der nie beauftragt war. Ebenso gehört festgehalten, ob Regen- und Schmutzwasser getrennt geführt werden, weil das den Prüfumfang deutlich verändert.

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